Mit der „Digitalstrategie Schule NRW“ hat das Ministerium für Schule und Bildung ein Gesamtkonzept seiner schul- und bildungspolitischen Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten für das „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ vorgelegt.
Rund zwei Milliarden Euro werden in Nordrhein-Westfalen innerhalb von fünf Jahren bis 2025 in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien investiert.
Die Umsetzungsstrategie bis 2025 umfasst dabei drei Handlungsfelder:
- Handlungsfeld 1: Die pädagogischen und didaktischen Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt stellen – Schulen und Unterricht weiterentwickeln.
- Handlungsfeld 2: Lehrkräfte unterstützen und qualifizieren
- Handlungsfeld 3: Zugang zu digitalen Medien und digitaler Infrastruktur schaffen und sicherstellen
Eine spezifische Maßnahme im Handlungsfeld 1 stellt die Einführung von Digitalisierungsbeauftragten für an Schulen dar. An jeder Schule soll eine Lehrkraft als Digitalisierungsbeauftragte oder Digitalisierungsbeauftragter pädagogische Unterstützung im Bereich der medienbezogenen Entwicklungsvorhaben der eigenen Schule leisten.
Um langfristig für alle Schulen des Landes die Möglichkeit zu schaffen, auf die Unterstützung durch Digitalisierungsbeauftragte zurückgreifen zu können, ist im ersten Schritt vorgesehen rund 1.500 Lehrkräfte qualifizieren zu lassen. Dabei erfolgt die Qualifizierung vor dem Hintergrund der schulischen Unterstützungsbedarfe.
Für die Qualifizierung als auch für die Arbeit der Digitalisierungsbeauftragten werden Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt.
Die Aufgaben der Digitalisierungsbeauftragten sind dabei per Erlass festgelegt und die Schulen wurden vor Einrichtung der Stelle darüber informiert.
Weitere Informationen zu den Aufgaben von Digitalisierungsbeauftragten finden Sie auf der Website des Schulministeriums:
Zur Website